Copyright registrierung Zertifikat
Copyright
- Urheberrecht - CopyrightFrance
Nummer: G6TK192
CopyrightFrance.com,
Website Erklärt unter der Nummer 2104 ist bei Herren
Staatsanwalt der Republik des Zivilgerichtes von EVREUX
registriert gewesen und bescheinigt die gelieferte das Zertifikat
des ursprünglichen folgende Anmeldeformular :
Titel
oder URL des registrierten Dokuments: Acte déclaratif de qualité d'auteur concernant le compresseur de suspension
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Beschreibung: L’idée m’est venue en constatant que l’utilisation des compresseurs de climatisation automobile créent une surconsommation de carburant.
J’ai donc conçu un système de compresseur dont la principale originalité consiste à prendre l’énergie nécessaire à la compression du/des fluide/s, de la force générée par les cahots de la
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Datum
und Zeitpunkt der Einreichung: 04-02-2009 à 14:32
Das
eingereichte Dokument wurde von einer RGS-qualifizierten
Zertifizierungsstelle mit einem Zeitstempel versehen
und nach ETSI TS 102 023 zertifiziert.
Machte in Paris
am 04-02-2009 -
Direktor der Veröffentlichung :
Gesetz über
das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte:
art.106
Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter
Werke
(1)
Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen
Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten
ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung
eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich
wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch
ist strafbar.
art.111a
Bußgeldvorschriften
(1)
Ordnungswidrig handelt, wer 1. entgegen art.95a
Abs.3 a) eine Vorrichtung, ein Erzeugnis oder einen
Bestandteil verkauft, vermietet oder über
den Kreis der mit dem. Täter persönlich
verbundenen Personen hinaus verbreitet oder b)
zu gewerblichen Zwecken eine Vorrichtung, ein Erzeugnis
oder einen Bestandteil besitzt, für deren
Verkauf oder Vermietung wirbt oder eine Dienstleistung
erbringt, 2. entgegen art.95b Abs.1 Satz1 ein notwendiges
Mittel nicht zur Verfügung stellt oder 3.
entgegen art.95d Abs.2 Satz 1 Werke oder andere
Schutzgegenstände nicht oder nicht vollständig
kennzeichnet.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen
des Absatzes 1 Nr. 1 und 2 mit einer Geldbuße
bis zu fünfzigtausend Euro und in den übrigen
Fällen mit einer Geldbuße bis zu zehntausend
Euro geahndet werden.
Weder
der Ort noch der Gerichtsvollzieher
kann nicht garantieren oder zu legitimieren
jede Verwendung der registrierten
Dokumente. Authentication bezieht
sich nur auf das Datum und die Uhrzeit
der Anmeldung sowie die Existenz
von Einreichungen. In jedem Fall
ist die Anzahlung nicht ein Ersatz
für eine gesetzliche Zulassung
nach Gesetz, einschließlich
RCS, ISBN, Regeln für Wettbewerbe,
etc. zur Verfügung gestellt
... Diese Bescheinigung über
die Hinterlegung darf in keinem
Fall ein Befund des Protokolls der
Usher betrachtet werden oder als
solche angeboten.
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