Copyright registrierung Zertifikat

Copyright - Urheberrecht - CopyrightFrance

Nummer: FM32155

CopyrightFrance.com, Website Erklärt unter der Nummer 2104 ist bei Herren Staatsanwalt der Republik des Zivilgerichtes von EVREUX registriert gewesen und bescheinigt die
gelieferte das Zertifikat des ursprünglichen folgende Anmeldeformular :

Name des Autors: BRUNO LEROY.

Titel oder URL des registrierten Dokuments: http://brunoleroyeducateur-ecrivain.hautetfort.com/

Beschreibung: GUY GILBERT GUIDE SPIRITUEL. Bruno LEROY, écrivain, reconnaît en Guy Gilbert, prêtre-éducateur, un guide spirituel. Par son action éducative et son humanité profonde, le Père Guy Gilbert donne Sens à l'existence. Il est le Témoin dont Bruno LEROY a décidé de suivre les traces durant toute sa Vie.

Datum und Zeitpunkt der Einreichung: 11-05-2005 à 20:56

Das eingereichte Dokument wurde von einer RGS-qualifizierten Zertifizierungsstelle
mit einem Zeitstempel versehen und nach ETSI TS 102 023 zertifiziert.


Machte in Paris am 11-05-2005 - Direktor der Veröffentlichung :

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Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte:

 Copyright CopyrightFrance.com   art.106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.

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(1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. entgegen art.95a Abs.3 a) eine Vorrichtung, ein Erzeugnis oder einen Bestandteil verkauft, vermietet oder über den Kreis der mit dem. Täter persönlich verbundenen Personen hinaus verbreitet oder b) zu gewerblichen Zwecken eine Vorrichtung, ein Erzeugnis oder einen Bestandteil besitzt, für deren Verkauf oder Vermietung wirbt oder eine Dienstleistung erbringt, 2. entgegen art.95b Abs.1 Satz1 ein notwendiges Mittel nicht zur Verfügung stellt oder 3. entgegen art.95d Abs.2 Satz 1 Werke oder andere Schutzgegenstände nicht oder nicht vollständig kennzeichnet.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 und 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro und in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.

Weder der Ort noch der Gerichtsvollzieher kann nicht garantieren oder zu legitimieren jede Verwendung der registrierten Dokumente. Authentication bezieht sich nur auf das Datum und die Uhrzeit der Anmeldung sowie die Existenz von Einreichungen. In jedem Fall ist die Anzahlung nicht ein Ersatz für eine gesetzliche Zulassung nach Gesetz, einschließlich RCS, ISBN, Regeln für Wettbewerbe, etc. zur Verfügung gestellt ... Diese Bescheinigung über die Hinterlegung darf in keinem Fall ein Befund des Protokolls der Usher betrachtet werden oder als solche angeboten.

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